Mitglied werden!

Genossenschaftliches Wohnen: Die clevere Alternative mit Vorteilen.

 

Ihre Vorteile

  1. Das Für- und Miteinander zählt, die starke Gemeinschaft steht an erster Stelle.
  2. Sie sind als Mitglied wirtschaftlicher Träger der Genossenschaft, Sie legen Qualitätsstandards fest und partizipieren am Erfolg.
  3. Ihre Genossenschaftsanteile sind wohnungsbauprämien-berechtigt.
  4. Auf die eingezahlten Anteile erhalten Sie bei positiver Geschäftsentwicklung und gesondertem Beschluss der alljährlichen stattfindenden ordentlichen Vetreterversammlung eine Dividende.
  5. Auch Genossenschaften werden betriebswirtschaftlich geführt, aber wir achten besonders darauf, dass die Nutzungsgebühren nicht ins Unermessliche steigen.
  6. Wir legen Wert auf eine gesunde Sozialstruktur innerhalb eines Wohnhauses und funktionierenden Nachbarschaften.

 

Wie werden Sie Mitglied?

In der Liste unserer freien Wohnungen haben Sie etwas Interessantes gefunden, haben die Satzung gelesen und finden das Genossenschaftsmodell eine für beide Seiten sichere Mietform.

Deshalb bitten wir Sie um eine persönliche Vorsprache in unserer Geschäftsstelle zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins sowie der Absprache der weiteren Schritte:

1. Einen Antrag mit Ihren persönlichen Angaben und Ihren Vorstellungen zur zukünftigen Wohnung ausfüllen.

2. Sie erhalten eine Antragsbestätigung zurück.

3. Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist der Erwerb der Mitgliedschaft. Dieser beinhaltet ein Eintrittsgeld (§ 4) in Höhe von 25,00 Euro und 2 Pflichtanteile in Höhe von 320,00 Euro.

4. Anschließend erhalten Sie gemäß Ihren Wünschen unser Wohnungsangebot und den Dauernutzungsvertrag.

Haben Sie sich entschlossen in unserer Genossenschaft eine Wohnung anzumieten, so sind weitere Anteile (Anlage 1 der Satzung) entsprechend Ihrer Wohnfläche zu leisten:

  • bis 45,0 m² 640,00 Euro
  • ab 45,1 m² 800,00 Euro
  • ab 65,1 m² 960,00 Euro
  • ab 85,1 m² 1120,00 Euro

Eine ratierliche Gestaltung der Zahlung ist möglich.

Die Kündigung der Mitgliedschaft (§ 6) ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich.

Sie muss mindestens drei Monate vorher schriftlich erfolgen. Nach Bilanzbestätigung und Beschluss durch die Vertreterversammlung erhalten Sie dann Ihre Geschäftsanteile ausgezahlt. Die Vermietung aller Wohnungen erfolgt selbstverständlich ohne Kaution.

5. Sind die Verträge zur Mitgliedschaft und der Dauernutzungsvertrag mit der GWG Dresden-Ost unterschrieben, erhalten Sie die Schlüssel zu Ihrem neuen Zuhause und Ihrem Umzug steht nichts mehr im Weg.